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Muss das Copyright Jahr auf meiner Website aktualisiert werden?

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Diese Frage wird mir mit meiner Webdesign-Agentur für Braunschweig, Goslar, Hildesheim, Salzgitter, Wolfenbüttel, Wolfsburg ziemlich oft gestellt. Meine ganz bescheidene aber eindeutige Meinung aus der Praxis dazu lautet: Nein :-)

 

Der Copyright Hinweis auf Websites: Aktualisieren oder nicht?

Vielleicht haben auch Sie auf Ihrer Website irgendwo einen Hinweis, der z. B. so lauten kann:

Alle Inhalte dieser Website Copyright (c) 2019 by www.ihrefirma.de

Nun könnte man sich ja fragen, ob diese Jahreszahl stets dem aktuellen Kalenderjahr angeglichen sein sollte, weil eventuell besagtes Copyright (das im übrigen meist mit dem Urheberreicht gleichgesetzt wird) sonst seine Gültigkeit verlieren könnte. In der Tat scheinen viele Webdesigner und Internetagenturen so zu denken. Denn man sieht allenthalben Websites, die offensichtlich schon älter sind, aber einen aktuellen Copyright Hinweis tragen. Manchmal ist dieser Hinweis sogar das aktuellste an der ganzen Website :-)  was meistens durch eine Datumsvariable im Code erreicht wird.

Diese Interpretation ist allerdings, ich muss es so sagen, leider völlig Banane – und wird scheinbar von vielen Webdesignern immer wieder ohne Sinn und Verstand falsch abgekupfert. In Wahrheit ist es nämlich so, dass Ihr Copyright Hinweis, sofern Sie überhaupt an dessen Sinn glauben, die Jahreszahl tragen sollte, an dem Ihre Website in der aktuellen Fassung an den Start gegangen ist.

 

Richtig: Das Jahr des Website-Starts

Damit beanspruchen Sie nämlich das Urheberrecht an Layout und Inhalt für sich. Und bei diesem Recht gilt nunmal: Wer zuerst kommt, der mahlt auch zuerst. Wie Sie jetzt verstehen, würde sich ein aktuelles Datum an dieser Stelle also sogar regelrecht nachteilig für Sie auswirken; weil ein Konfliktpartner in solchem Fall behaupten könnte, ein älteres Recht zu besitzen als Sie. (im übrigen sind solche Zahlen auch schlecht manipulierbar, weil es im Internet einige Archivierungsdienste gibt, die auch alte Versionen von Websites gespeichert haben. Ein bekanntes Beispiel für diesen Service ist die Wayback-Machine – falls Sie das nicht kennen, probieren Sie's ruhig mal aus, nostalgische Gefühle sind garantiert.)

 

Details zum Copyright-Hinweis

Da ich ein Mann der Praxis mit einer dreistelligen Anzahl betreuter Websites und kein Anwalt bin, endet mein kurzer Artikel hier schon. Viel fundierter und genauer können sich das Thema Copyright Hinweis auf Websites beim kompetenten Internet Anwalt Thomas Schwenke erlesen. Dort finden Sie auch weitere Ausführungen über Sinn und Unsinn des Hinweises generell, dem Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht sowie viele weitere Detailinfos dazu.

 

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